Ausschlusskriterien für Atomkraft

Wer sich für eine Renaissance der Kernenergie einsetzt, muss zu folgenden Punkte Stellung beziehen, wobei die ersten sechs allesamt Ausschlusskriterien sind, wenn sie nicht entkräftet werden.

  1. Bauzeit: 20 Jahre. Bis dahin ist das Zeitfenster für die Energiewende schon verstrichen.
  2. Baukosten: Unkalkulierbar. Die Baukosten vervielfachen sich regelmäßig gegenüber den Planungen und verschlingen mehrere Millionen Euro pro MW Leistung, während der Wert bei Windkraft bei unter einer Million liegt. Der Bau des dritten Blocks des Atomkraftwerks Flamanville hat Frankreich, das über viel Erfahrung damit verfügt, bis  2024 über 23 Mrd. Euro statt der 2004 veranschlagten 3,3 Mrd. Euro gekostet. Atmokraft bindet enorme finanzielle Mittel lange bevor sie Leistung erbringt.
  3. Stromgestehungskosten: ca. 30 ct/kWh gegenüber 6 ct/kWh bei Windkraft und Photovoltaik. Atomkraft treibt die Stromkosten in die Höhe.
  4. Umweltbelastung: Strahlungsrisiko und seit 50 Jahren ungeklärte Entsorgung bedeuten hohe Bürden für zukünftige Generationen.
  5. Beitrag zur Netzstabilität: AKW sind Grundlastkraftwerke, die Nachfragespitzen nicht abfangen können, also genau das Szenario, das aktuell die meisten Schwierigkeiten bereitet.
  6. Krisenanfälligkeit: Ziele für Anschläge und in Kriegszeiten mit fatalen Auswirkungen.
  7. Rohstoff: Uran muss importiert werden und wird überwiegend aus Russland bezogen. Keine Verringerung der Abhängigkeit vom Ausland.
  8. Subvention: Hohe Entsorgungskosten und unkalkulierbare Unfallkosten müssen durch den Staat abgedeckt werden, da keine Versicherung das Risiko eingeht.
  9. Zuverlässigkeit: Gehäuft Abschaltung bei Hitze und lange Wartungsfenster.

Der einzige Profiteur von neuen Atomkraftwerken ist die Öl- und Gasindustrie, deren Geschäftsmodell während der jahrzehntelangen Bauzeit ungetrübt fortbesteht und darauf hoffen darf, dass nach dem nächsten großen Atomunfall kein einziges Kernkraftwerk mehr ans Netz geht.

Da davon auszugehen ist, dass führende Politiker sich all dieser Punkte bewusst sind, muss angenommen werden, dass der Forderung nach Atomkraft niedere Beweggründe zu Grunde liegen.

Parteiendemokratie am Ende

Im Spiegel präsentiert Michael Zürn die nächste Strategie gegen die AfD. Nachdem, wie er selbst feststellt, andere Strategien gescheitert sind, soll es seine nun richten. Statt für ignorieren, ausschließen und wegregieren, plädiert Zürn für incentivieren: Wohlverhalten soll also belohnt werden. Dadurch, hofft er, würden die gemäßigten Kräfte in der AfD gegenüber den radikalen gestärkt. Zürn empfiehlt, die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen und nur wieder in Aussicht zu stellen, wenn die AfD einen moderaten Kurs einschlägt. Außerdem will er radikale Personen von Ämtern auszuschließen. Während Ausschluss, Brandmauer und Verbotsverfahren nur Wasser auf die Mühlen derjenigen seien, die das System stürzen wollen, will Zürn nur einzelne Kandidaten von Ämtern und die Partei von der staatlichen Finanzierung ausschließen. Ein echter Strategiewechsel ist das nicht, eher eine Abmilderung der kritisierten.

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Wieder externalisierte Kosten ignoriert!

Im Spiegel wird berichtet, dass uns die klimaschädlichen Subventionen von Dienstwagen vier Milliarden Euro jährlich kosten. Die externalisierten Kosten, durch Umwelt- und vor allem Klimaschäden sind hierbei noch nicht einmal berücksichtigt. Warum wird das in solchen Studien und Meldungen eigentlich nicht berücksichtigt?

Immerhin fangen wir bereits an sie tragen zu müssen und Jahr für Jahr werden es mehr. Vieles spricht dafür, dass die Bewältigung der Folgen des Klimawandels mit erdrückenden Kosten verbunden ist, wenn sie nicht gar gegen unendlich gehen.

Die typisch deutschen Mittelständler

Im Spiegel präsentiert uns das Portrait von der Unternehmering Sabine Herold weniger die politischen Gründe des deutschen Niedergangs als vielmehr die wirtschaftlichen. Der Spiegel fragt eine typische Stellvertreterin deutscher Mittelständler und bekommt die typischen Antworten: zu viel Bürokratie, zu hohe Kosten und überhaupt Erbschaftssteuer. Seit Jahrzehnten die gleiche Leier und den Blick immer nur auf die ganz eigene Situation gerichtet.

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Spiegel interviewt Söder wie der Bayernkurier!

Das Interview mit Markus Söder ist symptomatisch für den Zustand unserer Politik wie für den Spiegel gleichermaßen:

Söder zieht zur Rechtfertigung der Attestpflicht ab Tag eins europäische Vergleichswerte heran, ohne dass er darauf hingewiesen wird, dass noch nicht einmal die Erfassung der Krankheitstage vergleichbar ist und keine Korrelation zwischen strengen Regelungen und weniger Fehltagen erkennbar ist. Sogar der gegenteilige Effekt ist möglich, wenn sich die Menschen krank entweder in die Praxis oder ins Büro schleppen und andere anstecken. Von all dem kein Wort.

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Demokratischer Liberalismus: Eigentum

Einem demokratisch regierten Gemeinwesen steht es frei, Privateigentum zu erlauben und zu garantieren. Da es ohne Schutz durch das Gemeinwesen kein Eigentum geben kann, obliegt es allein ihm die Bedingungen für Erwerb, Fortbestand und Veräußerung zu regeln. Die Garantie von Eigentum bedeutet keine Aufgabe des demokratischen Mitbestimmungsrechts darüber, weil Eigentum immer unter dem Vorbehalt des Gemeinwesens besteht.

 

Demokratischer Liberalismus: Stimmgewicht

In einem demokratische Liberalismus gibt es keine Parteien, die allen Mitgliedern gleiches Stimmgewicht verleihen, obwohl sie nicht alle gleichermaßen viele Stimmen erhalten würden und oft nur durch die Wahlkreisbindung der Stimmvergabe überhaupt Stimmen bekommen.

Jede repräsentierende Person soll nur über ein Stimmgewicht verfügen, das dem Bevölkerungsanteil entspricht, den sie vertritt. Eine Person, die z. B. von zwölf Prozent der Bevölkerung zur Vertretung bestimmt wurde, soll das doppelte Stimmgewicht gegenüber einer Person haben, die nur sechs Prozent der Bevölkerung vertritt.

 

Was ist demokratischer Liberalismus?

Im Unterschied zur liberalen Demokratie wahrt demokratischer Liberalismus die Freiheit, indem er der Herrschaft der Bevölkerung Geltung verschafft. Frei ist nur, wer über die Modalitäten der Vertretung gleichbereichtigt mitbestimmt.

1. Jede Person hat gleichen Anteil am Gemeinwesen und deshalb hat jede auch gleiches Mitbestimmungsrecht. Sie kann ihr Recht zur Mitbestimmung nicht aufgeben.

2. Jede Person entscheidet frei darüber, von wem sie sich wann bei ihrer Mitbestimmung vertreten lässt. Sie darf dabei zeitlich, räumlich und sachlich nicht eingeschränkt werden. Es darf keine festgelegten Legislaturperioden, Wahlkreise, Parteien oder ähnliches geben, die Personen daran hindern, ihr Mitbestimmungsrecht frei auszuüben.

3. Im Gemeinwesen werden Entscheidungen mehrheitlich getroffen. Jede Vertretung verfügt dabei über ein Stimmgewicht entsprechend dem Bevölkerungsanteil, den sie vertritt.

4. Welcher Bevölkerungsanteil zur Vertretung in einem Gremium berechtigt, darüber bestimmt die Bevölkerung. Wenn initial ein Minimum von einem Prozent angesetzt wird, kann ein Gremium nicht mehr als hundert Personen umfassen, meist werden es deutlich weniger sein.

5. Alles weitere obliegt den so gewonnen Entscheidungen.