
Man stelle sich vor, in die EU würden Nahrungsmittel importiert, die mit einem verbotenen Gift behandelt wurden. Was sollte geschehen? Natürlich sollten diejenigen, die es versäumt hatten, das zu verhindern, eine Bestrafung erfahren. Was macht die EU?
Sie entzieht vier Ökokontrollstellen die Lizenzen für Einfuhren aus Indien, denn die hatten nicht verhindert, dass mit Ethylenoxid kontaminierte Sesamkerne von dort in die EU gelangen. Doch damit liegt sie allefalls halb richtig. Denn dieses Gift, das genutzt wurde, um mögliche Salmonellen abzutöten, ist nicht nur in der Ökolandwirtschaft verboten, sondern für alle Lebensmittel. Also müssten auch normale Kontrollstellen ihre Lizenzen verlieren, wenn sie die Einfuhr von Ethylenoxid nicht verhindern.
Normale Kontrollen finden aber offenbar gar nicht statt, sodass all die vielen verbotenen Substanzen mit konventionellen Lebensmitteln völlig ungehindert zu uns gelangen. Es ist also ganz offensichtlich die EU, die hier versäumt, wirksame Kontrollen herbeizuführen.
Völlig zu recht haben die vier Ökokontrollstellen (Control Union Certifications, Ecocert, Lacon und One Cert International) ihre Lizenzen verloren, doch mit gleichem Recht, müssten konventionelle Kontrollstellen und die EU ebenfalls ihre Lizenzen verlieren. So hat man es sich zu einfach gemacht und lässt alltägliche Verstöße bei konventionellen Lebensmitteln gewähren.