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Steuerbefreiung gegen Parteispenden?

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Bei Grunderwerb fällt eine Steuer an, so der verbreitete Kenntnisstand. Und bei Steuergesetzen gehört es sich, wie bei Gesetzen im Allgemeinen, dass sie für alle gleichermaßen gelten, so die verbreitete Auffassung. Doch für Konzerne gilt diese Regel nicht, sofern sie nicht Immobilien, sondern Firmen erwerben, selbst wenn sich diese ausschließlich durch Immobilienbesitz auszeichnen. Es darf zwar nicht die ganze Firma auf einmal gekauft werden, sondern unter 95 Prozent im ersten Schritt und die verbliebenen 5 Prozent fünf Jahre später. Die Steuerersparnis bleibt dennoch so attraktiv, dass davon ausgegangen wird, dass zehn Prozent des Immobilienvermögens auf diese Weise steuerfrei ihren Besitzer wechseln. Schätzungsweise 1 Milliarde Euro Steuereinnahmen entgehen dem Staat dadurch. Steuerbefreiung gegen Parteispenden? weiterlesen