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Niklas Luhmann: Organisation und Entscheidung (Teil 3)

Damit eine Organisation sich selbst organisieren kann, muss sie sich von ihrer Umwelt abgrenzen. Sie muss festlegen, was zur Organisation gehört und was nicht. Selbstverständlich beruht diese Festlegung schlussendlich wiederum auf einer Entscheidung. Es kann zwar von anderen bestritten werden, dass etwas zu einer bestimmten Organisation gehört, dessen ungeachtet kann diese Organisation dies aber dennoch als zugehörig behandeln und sich so verhalten, als ob es daran gar keine Zweifel gäbe, wie man etwa am Verhalten des russischen Staatsapparats mit der Krimkrise erkennen kann. Ein Streit über die Zugehörigkeit zur einen oder anderen Organisation kann deshalb nur aufgelöst wereden, indem eine Seite seine Ansprüche aufgibt, ansonsten besteht der Konflikt weiter, selbst wenn die Ansprüche schon zuvor völlig ohne Wirkung blieben. Selbstbeobachtung und Selbstorganisation weiterlesen